Hallgrímskirkja

Fotografieren in Island – Grundlegendes

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Wer nach Island kommt, ob als fotobegeisterter Laie oder ambitionierter Hobby-Fotograf, hofft auf spektakuläre Aufnahmen. Photo-Touren und Workshops gibt es im ganzen Land zu ganz unterschiedlichen Themen. Bevor man jedoch seine Ausrüstung zusammenpackt und sich auf den Weg in den Norden macht, um seine Reise anzutreten, sollte man das eine oder andere bedenken…

Borgarnes Sonnenuntergang

Die Ausrüstung (&  das Wetter)

Jeder ambitionierte Hobby-Fotograf oder Profi, weiß recht genau was er auf eine Reise mitnehmen möchte. Wer auf Walbeobachtungs- oder Vogelbeobachtungstouren geht, der wird eher längere Brennweiten bevorzugen (und benötigen), als der Landschaftsfotograf, der wahrscheinlich lieber das eine oder andere Weitwinkelobjektiv einpackt. Wer sich mit Langzeitbelichtungen beschäftigen will, sei es für die Darstellung fließenden Wassers oder der Nordlichter-Fotografie, wird schwerlich umhin kommen, ein Stativ, ein paar Filter und Fernauslöser mitzunehmen. Ich persönlich, würde nie auf ein Stativ (auch wenn es nur ein ganz kleines ist) verzichten. Einiges an Equipment kann man auch vor Ort erwerben oder mieten.

Das Wetter auf Island ist unberechenbar und sehr wechselhaft. Innerhalb einer Stunde kann man alles erleben: Sonne, Regen, Schnee und Wind. Und darauf sollte man seine Fotoausrüstung auch vorbereiten. Für Kameras empfiehlt sich ein Spritzwasserschutz. Den kann man sich teuer kaufen oder man behilft sich mit einer Plastiktüte und ein paar Gummis. Salzwasser und Gischt können an den Küsten zu Schäden an der Ausrüstung führen, ebenso wie der Staub im kargen Hochland. Man sollte daher darauf verzichten, bei Wind und Regen in offenem Gelände ein Objektivwechsel vorzunehmen. (Das kann man im Auto tun oder im Hotel, etc.) Schutzfilter für die Objektive sind sehr hilfreich und Reinigungsmaterial für die Kameraausrüstung ebenfalls. Gegen Feuchtigkeit in der Kameratasche oder  -Rucksack hilft Silicagel (auch Kieselgel), dass durch seine hygroskopische Eigenschaft die Feuchtigkeit bindet.

Im Winter ist es ratsam, seine Ersatzakkus nicht auskühlen zu lassen, da sie dadurch schnell an Leistung verlieren. Einfach in die Hosentasche stecken.

photographer reykjavik

Verhaltensregeln & Rechtliches in aller Kürze

Im Allgemeinen stehen die Isländer dem Fotografieren, sehr offen gegenüber. Fotografierende genießen weitreichende Rechte, wie im Folgenden noch ausgeführt wird. Grundlegend gilt: Wer in Island fragt, um ein bestimmtes Foto machen zu dürfen, hat sehr gute Chancen, auch eine Erlaubnis zu bekommen. Einschränkungen gelten im privaten Bereich und wenn Fotos oder Filme mit diffamierendem Inhalt angefertigt bzw. veröffentlicht werden.

Darüber hinaus gibt es auch noch ein paar „ungeschriebene Gesetze“: Gar nicht gerne gesehen ist das Verlassen von markierten Wanderwegen, „nur um ein Foto“ zu machen. In den Nationalparks achtet man sehr darauf und es gibt zunehmen strikte Verbote, die Wege zu verlassen. Wer am Straßenrand für ein Foto anhält und den Verkehr durch sein Verhalten gefährdet, macht sich ebenso unbeliebt. Wer die öffentlichen Straßen verlässt und „Off Road“ fährt oder sein Fahrzeug „off road“ abstellt, kann mit sehr hohen Strafen belegt werden, denn „off road“ ist streng verboten. Kurzum: Wer durch sein Verhalten der sensiblen Natur einen Schaden zufügt, macht sich unter den Isländern keine Freunde.

Travellers & Horses

In Island gilt die Panoramafreiheit für Fotografiertes nur bei einer nicht-kommerziellen Nutzung.  Das isländische Urheberrechtsgesetz gewährt das Recht, „erlaubnisfrei Fotografien von Gebäuden und Kunstwerken, die sich dauerhaft an einem öffentlichen Ort im Freien befinden, anzufertigen und zu zeigen. Sofern das Bau- bzw. Kunstwerk den Hauptgegenstand der Fotografie darstellt und diese zu gewerblichen Zwecken verwendet wird, ist die Panoramafreiheit an eine Vergütungspflicht geknüpft, falls die Nutzung nicht in einer Zeitung oder im Rahmen einer Fernsehsendung erfolgt.“ (Was eine kommerzielle Nutzung darstellt und was nicht, ist nicht eindeutig definiert. Das Hochladen von Bildern in soziale Netzwerke könnte bereits eine kommerzielle Nutzung darstellen, da die Konzerne wie Facebook und Co. sich mit dem Upload weitgehende Rechte sichern und diese dann kommerziell, z.B. in Werbeanzeigen, nutzen. In Deutschland kann eine Verwendung bereits als kommerziell angesehen werden, wenn auf der Webseite, auf der das Bild veröffentlicht wird, Werbung (auch von Dritten) eingeblendet wird.)

Bei Kunstwerken, die nur temporär im öffentlichen Raum befindlich sind, ist das Urheberrecht des Künstlers zu beachten.

Das Fotografieren von Personen im öffentlichen Raum, sowie das Veröffentlichen von im öffentlichen Raum fotografierten Personen bedürfen keiner besonderen Genehmigung. Fotografen haben ein Rede- und Veröffentlichungsrecht, während das Motiv das Recht auf Privatsphäre und das Recht hat, nicht verleumdet zu werden. Es ist nicht immer klar, wo sich die Rechte des Fotografen und des Motivs treffen. Jede kommerzielle Nutzung ist genehmigungspflichtig.

Selbstverständlich haben fotografierte Personen auch Rechte: Sollten sich fotografierte Personen gegen das Fotografieren aussprechen, ist das Fotografieren nicht mehr gestattet und der Fotograf muss dem Folge leisten. (In der kleinen ostisländischen Hafenstadt Seyðisfjorður, wo viele Kreuzfahrtschiffe und die Fähre Norröna viele Touristen anlanden, macht man von diesem Recht Gebrauch, weil die Reisenden leider keine Scham und Grenzen zu kennen scheinen, in Gruppenstärke ungefragt Kinder und Einwohner fotografieren und auch vor dem Betreten von Privatgrundstücken nicht zurückschrecken. Gemeinsam mit den Schifffahrtslinien wurde daher ein Foto-Regelkatalog erstellt, der den Touristen vor Ankunft ausgehändigt wird. Sehr schade, sehr traurig!)

Das Anfertigen von Fotografien in Privatbereichen, innerhalb von Gebäuden oder auf Privatgrundstücken erfordert immer eine Genehmigung, sofern die Aufnahmen nicht vom öffentlichen Raum aus ohne Hilfsmittel (Leiter, übersteigen eines Zaunes, Drohne, etc.) angefertigt werden.

Beim möglichen Fotografieren in Museen ist immer eine Erlaubnis einzuholen. Allerdings ist das Fotografieren für private Zwecke (d.h. keine Veröffentlichung, Uploads in soziale Netzwerke stellen bereits eine Veröffentlichung da.) bei kleineren Museen so gut wie nie ein Problem. Das wird auch bei den meisten Musikfestivals und Konzerten auf der Insel so gehandhabt.

Das Fotografieren in Schwimmbädern oder Hotpot´s ist verboten!

Das Fotografieren und Filmen an Nestern geschützter Vogelarten ist unter Strafe verboten. (Wobei es hier weniger um das Fotografieren geht, als vielmehr um die Störung der Tiere in der Brut- und Aufzuchtszeit.)

Der Einsatz von Drohnen ist gestattet, wenn es nicht ausdrücklich (Verbotsschilder) verboten ist.

Hallgrímskirkja

Wenn auch das Fotografieren selbst in Island nur wenigen Beschränkungen unterliegt, kann eine mögliche Veröffentlichung der Aufnahmen in Deutschland (Europa) zu Komplikationen führen. Hier gelten neben dem Persönlichkeitsrecht abgebildeter Personen, dem Urheberrecht abgebildeter Kunstwerke (auch Architektur) auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die das Veröffentlichen von Bildern/Filmen bereits vor der (Daten-)Aufzeichnung genehmigungspflichtig machen. Ohne hier ins Detail gehen zu wollen, es empfiehlt sich grundlegend immer bei seinen Mitreisenden die Erlaubnis für das Fotografieren und eine spätere Veröffentlichung der Bilder (z.B. in sozialen Netzwerken) einzuholen. Miteinander reden hilft!

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